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AGB – Shop

1. Geltungsbereich und Anbieter

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Kunden im Shop des Online-Portals https://portal.mages-dental.de/shop/ der MA GmbH, Enzlinger Berg 43, 63864 Glattbach tätigen.

1.2 Das Warenangebot im genannten Online-Shop richtet sich ausschließlich an Kunden, die als Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind, also bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3 Lieferungen, Leistungen und Angebote der MA GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die MA GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

2. Vertragsabschluss und Preise

2.1 Mit Abschluss der Bestellung des Kunden im Online-Shop der MA GmbH gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Soweit die MA GmbH anschließend eine automatisierte Eingangsbestätigung versendet, stellt dies noch keine Annahme des Kaufangebots des Kunden dar. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn die MA GmbH ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklärt oder wenn die Ware ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung an den Kunden versendet wird.

2.2 Die im Online-Shop angegebenen Preise sind Netto-Preise. Hinzu tritt die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

2.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils angegebenen Versandkosten.

3.Überlassene Unterlagen

Überlässt die MA GmbH dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragserteilung Unterlagen in schriftlicher oder elektronischer Form (z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc.) behält sie sich die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die MA GmbH erteilt dem Kunden dazu ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit die MA GmbH das Angebot des Kunden gemäß § 2 nicht annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.

4. Zahlungsbedingungen und Verzug

4.1 Die Zahlungsweise im Online-Shop ist auf Rechnung.

4.2 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Es zählt der Tag des Zahlungseingangs auf dem angegebenen Geschäftskonto der MA GmbH. Ein Skonto wird nicht gewährt. Der Zahlungszeitpunkt ist wesentlich für die Vertragserfüllung.

4.3 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

4.4 Bei Zahlungsverzug kann die MA GmbH ein Zurückbehaltungsrecht auch aus anderen Geschäftsvorfällen geltend machen. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt oder sich herausstellt, dass seine finanziellen Verhältnisse für eine etwa erfolgte Kreditgewährung oder Stundung nicht mehr genügen, sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

4.5 Die MA GmbH kann ihre Forderungen gegen den Kunden an eine Factoring-Gesellschaft abtreten. Diese tritt dann an die Stelle der MA GmbH als Forderungsinhaberin.

5. Zurückbehaltungsrechte des Kunden

5.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wird.

5.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Versand und Lieferbedingungen

6.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware auf Ihren Wunsch von unserer Betriebsstätte an die von Ihnen angegebene Adresse. 

6.2 Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Paketzusteller oder sonst zur Ausführung der Versendung bestellten Dritten auf den Kunden über. Ein Annahmeverzug des Kunden führt zum Gefahrenübergang. 

6.3 Wir werden von unserer Leistung frei, soweit wir im Rahmen eines kongruenten Deckungsgeschäfts von unseren Zulieferern selbst nicht rechtzeitig beliefert wurden, es sei denn, wir haben die Nichtlieferung selbst zu vertreten. Der Kunde wird über die fehlende Belieferung unverzüglich informiert. 

6.4 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden dies unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten gehen zu unseren Lasten. Die Gefahr geht mit Übergabe der jeweiligen Teillieferung auf den Kunden über. Sofern wir mit ausstehenden Teilleistungen in Verzug geraten oder uns die Lieferung ausstehender Teilleistungen nicht möglich ist, ist der Kunde dazu berechtigt, vom Vertrag insgesamt zurückzutreten sofern er kein Interesse an der Teillieferung hat.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die MA GmbH behält sich das Eigentum an allen gelieferten Vorbehaltswaren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen und Nebenforderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung vor.

7.2 Mit Auftragserteilung tritt der Kunde Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, an die MA GmbH ab (in Höhe des gesamten Leistungsauftrags). Forderungen und / oder Einwände des Patienten gegenüber dem Kunden sind gegenüber der MA GmbH unerheblich. Die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Kunde bereits vorab (mit dem Abschluss des Vertrages) zur Sicherheit an die MA GmbH ab. Der Kunde ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die MA GmbH behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Müssen Reparaturarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.

7.4 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für die MA GmbH vor, ohne dass daraus Verpflichtungen für die MA GmbH entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der MA GmbH gehörenden Waren steht der MA GmbH der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturawertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so besteht Einigkeit, dass der Kunde der MA GmbH im Verhältnis des Fakturawerts der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und die neue Sache unentgeltlich für die MA GmbH verwahrt.

7.5 Die MA GmbH verpflichtetet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der MA GmbH.

8. Gewährleistung

8.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) mit den in den folgenden Absätzen bestimmten Modifikationen.

8.2 Für die Beschaffenheit der Ware sind nur die Angaben der MA GmbH und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers. Muster, Materialbeschaffenheiten und Struktur der Produkte können von den Angaben im Online-Shop abweichen. Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder der Leistung einschließlich der Abbildungen sind nur annähernde Beschreibungen, soweit nicht für den vertraglichen Zweck eine genaue Übereinstimmung erforderlich ist.

8.3 Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8.4 Bei Mängeln leistet die MA GmbH nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung muss die MA GmbH nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

8.5 Mängelansprüche bestehen nicht, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

8.6 Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

8.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der MA GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.8 Sollte im Einzelfall die Lieferung gebrauchter Produkte zwischen der MA GmbH und dem Kunden vereinbart werden, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

9. Haftung

Die MA GmbH haftet gemäß der gesetzlichen Ansprüche.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort aller Verbindlichkeiten zwischen den Vertragsparteien aus Verträgen sowie Gerichtsstand ist der Sitz der MA GmbH. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (C15G) ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für Zahlungen, die an eine Factoring-Gesellschaft geleistet werden, ist der Sitz dieser Gesellschaft.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der aufgeführten Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch unberührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Nutzen der unwirksamen möglichst nahekommt.

Stand Februar 2023

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